Speichelsteinlithotripsie-Zentren in Deutschland wenden bundeseinheitlich gleiche Liquidierungsmodalitäten an, die von den örtlichen Krankenkassen vorgegeben wurden. Damit konnte die Behandlungskostenerstattung für gesetzlich und privat versicherte Patienten überwiegend erreicht werden.
Die Vorgabe der örtlichen Krankenkassen ist die GOÄ-Ziffer 1860. Der erhöhte Behandlungsaufwand wird mit dem 2,3- bis 3,5-fachen Satz in Ansatz gebracht.
Diesem Abrechnungsverfahren haben sich bundesweit bisher mehr als 200 örtliche und regionale Krankenkassen angeschlossen. Grundsätzlich werden zunächst maximal drei Behandlungssitzungen durchgeführt. Nur nach einer neuerlichen Begutachtung werden bei zwingendem Bedarf maximal zwei weitere Behandlungen berechnet. Dies bedeutet, dass eine vollständige Kostentransparenz besteht und ein maximaler Höchstbetrag pro Behandlung fix ist.