Sehr geehrte Damen und Herren,
die ambulante, nicht-invasive, organerhaltende Stosswellensteinzertrümmerung (Stosswellenlithotripsie) ist nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Kassenleistungen. Sie dürfen dennoch im Ausnahmefall um Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse anfragen, weil die extrakorporal induzierte Stosswellensteinzertrümmerung (Stosswellenlithotripsie) von Speichelsteinen eine Behandlungsmethode ist, die als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden darf, nicht aber ohne vorherige Genehmigung seitens Ihrer Krankenkasse.
Infolgedessen empfehlen wie Ihnen vor Behandlungsbeginn, die Kostenübernahme der Behandlungskosten zu beantragen und genehmigen zu lassen.