Behandlung
Behandelt werden | Speichelsteinstosswellenlithotripsie | Was ist zu beachten?
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Nachkontrollen | Behandlungsergebnisse | Patienteninformation
Was ist zu beachten?
- Es muss eine Speichelsteindiagnose vom behandelnden Facharzt vorliegen
- Es muss sichergestellt sein, dass keine zusätzliche Erkrankung am zu behandelnden Gelenk vorliegt, wie zum Beispiel eine akute eitrige Entzündung
- Neben der Zertrümmerung des Speichelsteins spielt das Ausschwemmen der abgetragenen Stücke eine zentrale Rolle. Daher ist bei der Zertrümmerung des Steines oder grosser Steinstücke dem Abtransport der Steinbruchstücke Aufmerksamkeit zu schenken.
- Bei Beschwerdefreiheit und sonografisch sichtbarer Zertrümmerung/Auflösung des Steines wird spätestens nach der dritten Behandlung eine mehrmonatige (< 3) Behandlungspause eingelegt
- Treten Gangverlegungen durch Steintrümmer im Ausführungsgangende auf, ist eine Gangschlitzung angezeigt. Hierbei ist auf eine vernarbungsarme Ausführung zu achten.
- Nach Beendigung der Lithotripsiesitzung ist in jedem Fall eine manuelle Massage der betroffenen Drüse durchzuführen.
WICHTIG: Gegenanzeigen für eine Stosswellensteinzertrümmerung
Besteht bei Ihnen eine Gerinnungsstörung oder sind Sie ein Marcumarpatient, so kann es sein, dass Sie kurzfristig auf andere Medikamente umgestellt werden.
Von der Stosswellentherapie ausgenommen sind
- Superinfektionen im Behandlungsgebiet
- Tumorpatienten
- Schwangere
- Patienten mit einem Herzschrittmacher
Anfängliche Bedenken bei der Behandlung von Kindern konnten sich nicht bestätigen.